01. Juni 2022

Aktuelle Maßnahmen für Besucher

Am 29.05. ist eine neue Fassung der Corona-BekämpfVO in Kraft getreten.

Die Testverpflichtungen in Pflegeeinrichtungen wurden angepasst (siehe §§ 4, 7 der neuen Corona-BekämpfVO).

  • - Ab dem 29. Mai gilt diese Testverpflichtung nur noch für externe Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen keiner Testverpflichtung mehr; es gilt folglich eine 3G-Regelung.

  • - Die Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, Testungen für externe Personen anzubieten; die entsprechende Regelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) wurde ersatzlos gestrichen.

Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:

  1. - Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.

  2. - Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen

  3. - Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung

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