12. Mai 2022
Aktuelle Maßnahmen für Besucher
Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.
Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
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- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
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- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
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- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung