28. Januar 2021

Durchführung der zweiten Impfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein hat uns über die Verzögerung der zweiten Impfung informiert.

 

„…Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nun nicht mehr empfohlen wird, die Zweitimpfung nach 21 Tagen durchzuführen. Stattdessen wird empfohlen, den zweiten Impftermin erst nach 28 bis 42 Tagen durchzuführen.

Der zweite Impftermin wird daher nicht mehr zwangsläufig 21 Tage nach dem ersten Termin stattfinden, sondern eher nach 28 bis 35 Tagen…“

 

Erfahrungsgemäß wird uns der Termin sehr kurzfristig mitgeteilt. Wir werden trotzdem versuchen Sie telefonisch zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anna Martin

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