Aktuelles aus der “Cecilien-Burg”
Weihnachtsgrüße
Wir wünschen Ihnen
frohe und besinnliche Weihnachtstage und
alles Gute für das neue Jahr 2023!
Anna Martin und die Teams der „Cecilien-Burg- Häuser“
Aktuelle Maßnahmen für Besucher
Aktuelle Maßnahmen für Besucher:
am 01.10.2022 gelten folgende Besucherregelungen:
1. Die Einrichtung darf nur von Personen mit einer FFP2 Maske und einem Corona-Testnachweis (nach §22a Abs. 3, Test unter Aufsicht) betreten werden.
Wir bitten Sie, wenn möglich, einen tagesaktuellen Corona-Testnachweis mitzubringen.
Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung zu Vorlage bei der Teststelle aus.
2. Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
3. Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die Krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Mitarbeiter Jubiläum

Wie jedes Jahr hat unsere Firma eine Feier zum Dank für die Mitarbeiter organisiert, die uns schon seit vielen Jahren treu geblieben sind.
Unseren diesjährigen Jubilate:
seit 30 Jahren in der Cecilien-Burg:
Herr Stefan Preuß
seit 20 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Bärbel Böttinger
Frau Amke Dürkob
seit 15 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Renata Budnik
Frau Katarzyna Dieckschaß (nicht auf dem Foto dabei)
Frau Elke Hedderich (nicht auf dem Foto dabei)
Frau Sabine Oehr
seit 10 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Marion Thiele
Wir gratulieren sehr herzlich und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Die Geschäftsführung
Aktuelle Maßnahmen für Besucher
Am 29.05. ist eine neue Fassung der Corona-BekämpfVO in Kraft getreten.
Die Testverpflichtungen in Pflegeeinrichtungen wurden angepasst (siehe §§ 4, 7 der neuen Corona-BekämpfVO).
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- Ab dem 29. Mai gilt diese Testverpflichtung nur noch für externe Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen keiner Testverpflichtung mehr; es gilt folglich eine 3G-Regelung.
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- Die Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, Testungen für externe Personen anzubieten; die entsprechende Regelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) wurde ersatzlos gestrichen.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
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- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
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- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
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- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Änderung der Coronabekämpfungsverordnung ab 15.11.2021
Für Besucher in Pflegeeinrichtungen werden vor dem Hintergrund der aktuell wieder dynamischen Infektionslage auch für geimpfte und genesene Personen wieder häufigere Testungen eingeführt.
Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.
Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
- Alle Besucher/innen müssen schriftlich registriert werden. Bitte klingeln Sie vor dem Eintreten, damit die Mitarbeiter die Daten aufnehmen können. Sie können dafür die Luca – App nutzen. Im Eingangsbereich finden Sie die entsprechenden QR-Scanner der Luca – App.
- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Heim kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Durchführung der zweiten Impfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein hat uns über die Verzögerung der zweiten Impfung informiert.
„…Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nun nicht mehr empfohlen wird, die Zweitimpfung nach 21 Tagen durchzuführen. Stattdessen wird empfohlen, den zweiten Impftermin erst nach 28 bis 42 Tagen durchzuführen.
…
Der zweite Impftermin wird daher nicht mehr zwangsläufig 21 Tage nach dem ersten Termin stattfinden, sondern eher nach 28 bis 35 Tagen…“
Erfahrungsgemäß wird uns der Termin sehr kurzfristig mitgeteilt. Wir werden trotzdem versuchen Sie telefonisch zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Martin