Aktuelles aus der “Cecilien-Burg”

22. März 2023

Wir suchen Verstärkung für unsere Teams in der Pflege und in der

Betreuung.

Möchten Sie ein Teil dieser Teams werden, dann freuen wir uns auf

Ihre schriftliche oder telefonische Bewerbung.

 

Die Kontaktdaten sind:

Alten-Pflegeheim Cecilien-Burg GmbH & Co KG

Uetersener Str. 49-51

25436 Tornesch

Tel. 04122/95150

 

Wir freuen uns auf Sie!

Die Teams der Cecilien-Burg

22. Dezember 2022

          Wir wünschen Ihnen

frohe und besinnliche Weihnachtstage und

alles Gute für das neue Jahr 2023!

 

 

Anna Martin und die Teams der „Cecilien-Burg- Häuser“

29. September 2022

Aktuelle Maßnahmen für Besucher:

am 01.10.2022 gelten folgende Besucherregelungen:

 

1. Die Einrichtung darf nur von Personen mit einer FFP2 Maske und einem Corona-Testnachweis (nach §22a Abs. 3, Test unter Aufsicht) betreten werden.

Wir bitten Sie, wenn möglich, einen tagesaktuellen Corona-Testnachweis mitzubringen.

Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung zu Vorlage bei der Teststelle aus.

2. Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen

3. Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die Krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Martin

Einrichtungsleitung

06. September 2022

 

Wie jedes Jahr hat unsere Firma eine Feier zum Dank für die Mitarbeiter organisiert, die uns schon seit vielen Jahren treu geblieben sind.

 

Unseren diesjährigen Jubilate:

seit 30 Jahren in der Cecilien-Burg:                                                      

                                                           Herr Stefan Preuß             

seit 20 Jahren in der Cecilien-Burg:                                                      

                                                           Frau Bärbel Böttinger

                                                           Frau Amke Dürkob

seit 15 Jahren in der Cecilien-Burg:

                                                           Frau Renata Budnik

                                                           Frau Katarzyna Dieckschaß (nicht auf dem Foto dabei)

                                                           Frau Elke Hedderich (nicht auf dem Foto dabei)

                                                           Frau Sabine Oehr

seit 10 Jahren in der Cecilien-Burg:

                                                           Frau Marion Thiele

                                                          

Wir gratulieren sehr herzlich und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Die Geschäftsführung

01. Juni 2022

Am 29.05. ist eine neue Fassung der Corona-BekämpfVO in Kraft getreten.

Die Testverpflichtungen in Pflegeeinrichtungen wurden angepasst (siehe §§ 4, 7 der neuen Corona-BekämpfVO).

  • - Ab dem 29. Mai gilt diese Testverpflichtung nur noch für externe Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen keiner Testverpflichtung mehr; es gilt folglich eine 3G-Regelung.

  • - Die Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, Testungen für externe Personen anzubieten; die entsprechende Regelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) wurde ersatzlos gestrichen.

Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:

  1. - Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.

  2. - Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen

  3. - Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung

18. November 2021

Für Besucher in Pflegeeinrichtungen werden vor dem Hintergrund der aktuell wieder dynamischen Infektionslage auch für geimpfte und genesene Personen wieder häufigere Testungen eingeführt.

Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.

Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.

 

Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:

  1. Alle Besucher/innen müssen schriftlich registriert werden. Bitte klingeln Sie vor dem Eintreten, damit die Mitarbeiter die Daten aufnehmen können. Sie können dafür die Luca – App nutzen. Im Eingangsbereich finden Sie die entsprechenden QR-Scanner der Luca – App.
  2. Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
  3. Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
  4. Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Heim kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.

 

 Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Martin

Einrichtungsleitung