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Am 29.05. ist eine neue Fassung der Corona-BekämpfVO in Kraft getreten.
Die Testverpflichtungen in Pflegeeinrichtungen wurden angepasst (siehe §§ 4, 7 der neuen Corona-BekämpfVO).
- Ab dem 29. Mai gilt diese Testverpflichtung nur noch für externe Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen keiner Testverpflichtung mehr; es gilt folglich eine 3G-Regelung.
- Die Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, Testungen für externe Personen anzubieten; die entsprechende Regelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) wurde ersatzlos gestrichen.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!
Für Besucher in Pflegeeinrichtungen werden vor dem Hintergrund der aktuell wieder dynamischen Infektionslage auch für geimpfte und genesene Personen wieder häufigere Testungen eingeführt.
Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.
Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
Alle Besucher/innen müssen schriftlich registriert werden. Bitte klingeln Sie vor dem Eintreten, damit die Mitarbeiter die Daten aufnehmen können. Sie können dafür die Luca – App nutzen. Im Eingangsbereich finden Sie die entsprechenden QR-Scanner der Luca – App.
Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Heim kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein hat uns über die Verzögerung der zweiten Impfung informiert.
„…Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nun nicht mehr empfohlen wird, die Zweitimpfung nach 21 Tagen durchzuführen. Stattdessen wird empfohlen, den zweiten Impftermin erst nach 28 bis 42 Tagen durchzuführen.
…
Der zweite Impftermin wird daher nicht mehr zwangsläufig 21 Tage nach dem ersten Termin stattfinden, sondern eher nach 28 bis 35 Tagen…“
Erfahrungsgemäß wird uns der Termin sehr kurzfristig mitgeteilt. Wir werden trotzdem versuchen Sie telefonisch zu informieren.
-bei allen Kindern für die wunderschönen, selbst gemalten Bilder und selbstgebastelten Fensterbilder
-bei der Stadtverwaltung, der Stadtbücherei und bei allen Spendern für die schnelle Organisation, Ausleihen bzw. Schenkung der IPads, die die Kommunikation und Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte ermöglicht haben
-für den Zuspruch die wir von so vielen erhalten haben
Wir danken Ihnen allen sehr herzlich und wünschen Ihnen frohe und gesunde Ostertage!